AGB - Tschudin und Heid | Präzision + Partnerschaft

Tschudin und Heid AG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hier stellen wir unsere AGB von Tschudin und Heid | Präzision + Partnerschaft vor.

GELTUNGSBEREICH

Unsere Offerten basieren auf den vorliegenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind integrierender Bestandteil jeden Vertrages. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Soweit die vorliegenden Bedingungen den Vertragsbedingungen des Vertragspartners widersprechen, gehen diese Vertragsbedingungen vor.

DATENSCHUTZ

Die Verwendung der Kundendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Es wird ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

VERBINDLICHKEIT DER OFFERTE

Wir behalten uns Änderungen aus konstruktions- bzw. verkaufstechnischen Gründen vor. Namentlich sind auch die in der Offerte gemachten Preise freibleibend und können jederzeit geändert werden. Bezieht sich eine Annahmeerklärung eines Kunden auf eine Offerte, an die wir uns nicht mehr gebunden fühlen, so machen wir dem Kunden umgehend eine entsprechende Anzeige.

VERTRAGSABSCHLUSS

Die von unseren Vertretern oder Reisenden getätigten Abschlüsse und Verkäufe stehen unter dem Vorbehalt der schriftlichen Bestätigung durch Zeichnungsberechtigte der Tschudin + Heid AG.

PREISE

Die in der Offerte gemachten Preisangaben verstehen sich für die der Anfrage zugrunde gelegten Mengen-Kategorien, exkl. MWSt., Fracht, Porto und Verpackung. Sie basieren auf den am Tag der Offertstellung bekannten Kosten, Abgaben und Wechselkursen.

MENGENTOLERANZ

Eine technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferung der vereinbarten Menge von ± 10% bleibt vorbehalten.

ZAHLUNGSKONDITIONEN

Unsere Rechnungen sind innert 30 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen, netto ohne Skonto. Ist eine Anzahlung oder Vorauszahlung vereinbart, entbindet das Nichteinhalten unserer Zahlungsbedingungen uns von der Lieferverpflichtung, den Käufer aber nicht von seiner Annahmepflicht. Nach Inverzugsetzung sind wir berechtigt, einen Verzugszins und Mahnspesen in Rechnung zu stellen und der Kunde haftet für den zufälligen Untergang des Kaufgegenstandes.

LIEFERFRISTEN

Wird im Vertrag kein Liefertermin sondern eine Lieferfrist genannt, so beginnt die Lieferfrist frühestens mit dem Vertragsabschluss, allenfalls erst nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben und Unterlagen. Die vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie stehen aber namentlich unter Vorbehalt unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Mangel an Rohstoffen bzw. Energie, Betriebsstörungen usw.). Verzögerungen werden dem Kunden notifiziert, sobald sie absehbar sind. Abrufbestellungen sind als solche zu definieren und müssen so abgerufen werden, dass die letzte Lieferung spätestens 12 Monate ab Bestelldatum vollzogen ist.

NUTZEN UND GEFAHR

gehen mit dem Versand, d.h. sobald die Ware unser Haus verlässt, an den Käufer über. Die Versicherung der Ware gegen Schäden und Verluste während des Transportes ist Sache des Käufers. Befindet sich der Kunde im Verzug, haftet er für den zufälligen Untergang der Ware.

VERPACKUNG

Die Verpackung wird vom Lieferanten besonders in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Ist sie jedoch als Eigentum des Lieferanten bezeichnet worden, muss sie vom Besteller franko an den Abgangsort zurückgeschickt werden.

PRÜFUNGS- UND RÜGEOBLIEGENHEIT

Der Kunde ist gehalten, die Qualität und Quantität der Ware innert 5 Werktagen, gerechnet ab Empfang, zu prüfen und uns im Falle der Mangelhaftigkeit umgehend schriftlich Anzeige zu machen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Bei Beanstandungen sind die Etiketten der Originalverpackung beizulegen.

HAFTUNG

Bei Mangelhaftigkeit der Ware wird diese – nach unserem Ermessen – entweder kostenlos durch neue, einwandfreie Ware ersetzt oder nachgebessert. Das Recht auf Wandelung und Minderung wird ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Unsere Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. In Bezug auf Verluste und Beschädigungen, die der Spediteur verursacht, besitzt der Kunde gegenüber der Tschudin + Heid AG keine Ansprüche.

GARANTIE

Sofern eine Garantie vereinbart wurde, beginnt sie mit der Entgegennahme der Waren. Muss solche während der Garantiezeit zurückgenommen werden, wird sie unter Anrechnung der durch den Betrieb bedingten natürlichen Abnützung ersetzt. Das Recht auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen. Eine weitere Haftung übernehmen wir nicht.

FORMEN UND WERKZEUGE

bleiben auch bei teilweiser oder ganzer Kostenbeteiligung durch den Kunden in unserem Eigentum und Besitz, und wir sind keinesfalls verpflichtet, diese Formen und Werkzeuge auszuhändigen. Wir verpflichten uns jedoch, diese Formen und Werkzeuge ausschließlich für den betreffenden Kunden zu benutzen, sowie zur sorgfältigen Behandlung und Aufbewahrung. Durch Gebrauch und Abnutzung entstehende Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Diese Formen und Werkzeuge werden während 5 Jahren nach letztmaligem Gebrauch aufbewahrt.

EIGENTUMSVORBEHALT

Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei uns. Wir sind jederzeit berechtigt, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vornehmen zu lassen.

SCHUTZRECHTE

Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu verwenden, zu reproduzieren oder Dritten weiterzugeben.

ANWENDBARES RECHT/ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND

Auf diesen Vertrag findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (auch mit Bezug auf die Frage des Zustandekommens des Vertrages sowie dessen Gültigkeit) ist Waldenburg BL (Schweiz).

Tschudin + Heid AG

Hauptstrasse 35
4437 Waldenburg

Kontaktieren Sie uns

Tel: +41 (0)61 965 41 00
Fax: +41 (0)61 965 41 06

Öffnungszeiten

Mo-Fr: 08:00 – 12:00
Mo-Do: 13:00 – 16:30
Fr: 13:00 – 16:00